Urnenbestattung

Es gilt die Gebührensatzung der Ev. Kirchengemeinde Lünen. Zu den Gebühren für die Grabstätten kommen die Gebühren für die Bestattung und den Bestatter bzw. das Krematorium. Diese Informationen dienen nur zur Orientierung.

Gebührensatzung Zur Erdbestattung

Zahlgrabstätte

Wahlgräber eignen sich zur Beisetzung von Verstorbenen einer Familie. Sie können die Lage der Grabstätte vor Ort aussuchen. Die Pflege wird durch Nutzungsberechtigte sichergestellt. Wahlgräber können schon zu Lebzeiten erworben werden. Die Nutzungszeit beträgt 30 Jahre, Verlängerung ist möglich.

Kosten für ein Urnenwahlgrab:

Für bis zu 2 Urnen

1.470 Euro

 

Wahlgemeinschaftsgrabstätte

einschl. Grabmal und Unterhaltung durch die Friedhofsträgerin

Diese Grabstätten werden mit Bodendeckern bepflanzt und werden gepflegt. Diese Gräber können nur als Doppelgrab erworben werden. Die Nutzungszeit beträgt 20 Jahre, Verlängerung bei der zweiten Bestattung erforderlich.

 

Kosten für ein Doppelgrab ( 2 Urnen):2.846 Euro

 

Reihengrabstätte

Reihengräber werden in zeitlicher und räumlicher Reihenfolge belegt, die Lage der Grabstätte ist somit nicht frei wählbar. Die Beisetzung erfolgt in einem Einzelgrab. Die Pflege wird durch Nutzungsberechtigte sichergestellt. Die Nutzungszeit beträgt 20 Jahre, eine Verlängerung ist nicht möglich.

 

Kosten für ein Reihengrab    867 Euro

 

Reihengemeinschaftsgrabstätte

einschl. Grabplatte und Unterhaltung durch die Friedhofsträgerin

Diese Grabstätten werden mit Rasen bzw. Bodendeckern bepflanzt und werden gepflegt. Reihengemeinschaftsgräber werden in zeitlicher Reihenfolge belegt. Die Beisetzung erfolgt in einem Einzelgrab. Die Nutzungszeit beträgt 20 Jahre, eine Verlängerung ist nicht möglich.

 

Kosten für ein Reihengemeinschaftsgrab      1.715 Euro

 

Bestattungskosten/Sonstige Gebühren

Erdbestattungen    861 Euro
Urnenbeisetzung    413 Euro
Nutzung der Kapelle (wahlweise)    261 Euro
Genehmigung stehendes Grabmal105 Euro
Genehmigung liegendes Grabmal53 Euro
Grabeinfassung   53 Euro